Huhu, Gisela Piltz (FDP),
zum aktuellen Skandal mit den Einwohnermeldedaten kann man Golem.de folgende erfrischende Äusserungen von ihnen entnehmen:
Solche Pannen zerstörten das Vertrauen der Bevölkerung in die weitere Entwicklung von E-Government-Anwendungen wie Online-Melderegisterauskünfte oder Online-Anträge.
Öööhm, welches Vertrauen? Ach geschenkt, es geht ja noch schöner:
Der Bürger wird solche Angebote aber nur in Anspruch nehmen, wenn er auch sicher ist, dass seine Daten sicher aufbewahrt und genutzt werden
Wie meinen? Staatliche Meldepflicht und staatlichen Speicherwahn kann man „in Anspruch nehmen“?
Mal die entsprechenden Gesetze dazu gelesen? Nein? Merkt man.
Link: Sicherheitslücke bei Einwohnermeldedaten größer als gedacht (golem.de)
Auch sehr schön zum eigentlichen Thema:
Melderegister-Panne: Datenschützer fordern Konsequenzen (heise.de)
Gruslig das Ganze.
- von Mike® am 24. Juni 2008 in:
- Presseschau,
- Privacy
Es geht ja um E-Government. Das kann man schon in Anspruch nehmen. Man kann stattdessen auch auf’s Amt gehen. Theoretisch hat sie damit zwar Recht, aber dass die Daten im Netz waren, hat ja – so wie ich das verstanden habe – nichts damit zu tun, wie man die Daten einträgt.
Es gibt zwar eine Menge Details zu diesem hanebüchenen Desaster, aber so richtig klar, welche Daten da geleckt sind, wird es leider nicht.
Ich gehe stark davon aus, dass es um Daten geht, die ich mit angedrohter Geldstrafe gezwungen bin, beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ABzugeben.
Ob du die Daten online oder persönlich da abgibst, ist aber wurscht. Du musst „E-Government“ also nicht nutzen.
Natürlich muss ich es nicht nutzen, das ist doch der Knackpunkt.
Meine Daten sind im Netz, und ich habe sie da nicht hingeschafft.