Fliegender Gerichtsstand: Auf nach Hamburg
Vom Oberlandesgericht Hamburg hat wohl jeder schon einmal gehört, der sich etwas mit Abmahnungen und umstrittenen Internet-Urteilen beschäftigt. Erst gestern wurde dort der One-Click-Hoster RapidShare dazu verurteilt, IP-Adresse von Usern zu blocken, die zu Unrecht urheberrechtlich geschützten Content hochgeladen haben. IP-Adressen sollen nun für einen angemessenen Zeitraum gespeichert werden müssen.
Die Frage, die sich bei solchen Urteilen eigentlich immer stellt: Warum finden diese Prozesse praktisch immer beim OLG Hamburg statt? Dies ermöglicht der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“. Rechtsverstöße im Internet können demnach überall dort zum Prozess gebracht werden, wo das Internet verfügbar ist – also praktisch überall in Deutschland. Dass der Kläger, der quasi die freie Wahl hat, in die Hansestadt zieht, ist aus seiner Sicht natürlich völlig verständlich. Für den Angeklagten ist es bitter.
- von Greg am 3. Oktober 2008 in:
- Netzpolitik
Wo ist denn das Problem? wenn ich angeklagt werde, muss ich so oder so zum zuständigen Gericht. Egal wo das ist, und die chance ist groß, dass ich nicht zufällig dort wohne
Nicht unbedingt. Wenn das Gericht in meiner Stadt sein müsste, wäre das nicht so. Die Stadt des Klägers könnte man auch noch verstehen. Aber warum sollte sich der Kläger das aussuchen können?
Es geht aber auch gar nicht ums hinfahren. Es geht darum, dass das OLG HH bei Internetgeschichten praktisch immer zu Gunsten des Klägers entscheidet (zB Forenurteile). Es kann aber eigentlich nicht sein, dass das Urteil schon beim Aussuchend es Gerichtes beeinflusst wird. Schwarze Schafe werden so zu viel gravierenderen Problemen.
[...] eingereicht hat. Obwohl sowohl Spreeblick als auch Primacall in Berlin ansässig sind, wurde in Hamburg [...]