Gestatten: Fachanwalt für Dummdeutsch
Bei dem Beklagten handelte es sich um einen Online-Portal-Betreiber. Dieser bot seinen Usern eine Autocomplete-Funktion an, wonach eine Liste mit den Suchkriterien entsprechenden Anwälten angezeigt wurde.
Ob man drauf bauen kann, so einen geballten Bullshit in einer höheren Instanz als Verfahrensfehler oder was der Art anfechten zu können? Oh, Mist:
Der Nutzer konnte sich hierüber auch automatisiert Fachanwälte anzeigen lassen.
Halten wir fest: Der Portalbetreiber zeigt irgendwelchen Anwälten irgendwelche Fantasienamen an und gleichzeitig kann er sich Fachanwälte anzeigen lassen. Das ist illegal. Weil.
Es stellte in seiner Begründung heraus, dass es sich bei den monierten Titeln insgesamt um Fantasie-Fachanwaltstitel handle. Die Bewerbung derartiger, nicht existierender Titel sei rechtswidrig.
Wenn ich irgendwelchen Anwälten irgendwelche „Worte“ „bewerbe“, dann komme ich ins Kinderbergwerk? Ist das korrekt so? Wo muss ich unterschreiben?
Quelle: Wettbewerbswidrige Werbung mit Titel „Fachanwalt für Markenrecht“ (online-und-recht.de)
- von Mike® am 7. November 2011 in:
- Presseschau,
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